Offener Brief von Dr. Matthias Leonardy
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
Ihr gemeinsamer Beitrag mit Paul van Dyk in der „ZEIT“ vom 6. September 2012 mit dem Titel „Bezahlen lohnt sich“ ist allein schon aufgrund der Ko-Autorenschaft bemerkenswert. Er ist in seinem Bekenntnis zur Notwendigkeit gesellschaftlicher Wertschätzung des kulturellen Schaffens der Kreativen zudem ehrenhaft und begrüßenswert.
Auch nach vielfachem Lesen bleiben bei mir dennoch mehr Fragen als Antworten zurück:
Sie schreiben: „Um das Urheberrecht durchzusetzen, dürfen keine Grundrechte verletzt werden.“ Das klingt zunächst grunddemokratisch, bürgerrechtsfreundlich und ad hoc mehrheitsfähig. Tatsächlich impliziert aber diese simpel klingende Formel eine scheinbare Dichotomie zwischen Grundrechten auf der einen und Urheberrecht auf der anderen Seite. Die aber besteht nicht.
Denn Leistungsschutzrechte sind selbst ebenfalls grundrechtlich verankert und genießen als Ausfluss aus Art.14 den Schutz des Grundgesetzes. Daher kann und darf es nicht um „Urheberrecht hier vs. Grundrechte dort“ gehen (was stets eine Nachrangigkeit des Urheberrechts suggeriert), sondern um eine Abwägung zwischen verschiedenen grundrechtlich geschützten Rechtspositionen.
Das ist weit mehr als juristische Rabulistik – es geht hierbei um nichts weniger als den fairen Ausgleich zwischen hochrangigen Rechtsgütern auf beiden Seiten, bei dem nicht bereits à priori und ohne Interessenabwägung anerkannten oder auch nur behaupteten Grundrechten der absolute Vorrang vor dem Schutz des geistigen Eigentums eingeräumt wird.
Der „Trend zur Nutzung legaler Musik- und Videoangebote“ soll zur „allgemeinen Norm werden“, so schreiben Sie weiter. Sicherlich nicht zufällig haben Sie dabei eine Begrifflichkeit gewählt, die offen lässt, ob mit der „allgemeinen Norm“ die „Rechtsnorm“ im Sinne eines durchsetzbaren Handlungsgebots oder lediglich die „Normalität“ des sozial üblichen Tuns gemeint ist. (Vom kategorischen Imperativ mal zu schweigen.) Das wirkt aber, mit Verlaub, nun doch so weichgespült, dass sich die Frage geradezu aufdrängt, ob es nicht ins bloße Belieben des Nutzers gestellt bleiben soll, einem bloßen Appell an sein Gewissen zu folgen – oder eben nicht.
Das Recht, also die durchsetzbare (!) Sollensordnung, scheinen Sie dagegen allein auf Seiten der Nutzer zu sehen, wenn Sie das „Recht der Nutzer auf angemessene und praktische Regelungen, die der digitalen Realität entsprechen“ fordern. Vom Ansatz her durchaus zu begrüßen, und wer wollte einem „Recht auf verständliches Recht“ widersprechen, das man auch aus dem anerkannten Gebot der Normenklarheit ableiten könnte.
Allein wird damit nicht einmal mehr der bei den von Ihnen als „wegideologisierende Netzapologeten“ Titulierten so beliebte Mythos „die Leute wissen ja gar nicht, was erlaubt ist und was nicht“ zelebriert? Auch der verwandelt sich aber durch stetige Beschwörung nicht in Wahrheit. Ich empfehle hierzu stattdessen als Lektüre die jüngst veröffentlichte GfK-Studie „Digitale Content Nutzung“, die in einer repräsentativen Umfrage die Deutschen nach ihrem Kenntnisstand zum „erlaubt oder nicht“ bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material befragt hat. Es kann keine Rede davon sein, dass das Urheberrecht im Internet mangels Verständlichkeit missachtet wird. Die unbequeme Wahrheit ist: Es schert viele einfach nicht.
Dort, wo sich Rechteinhaber gegen Rechtsverletzungen mit rechtstaatlich geregelten Mitteln zur Wehr setzen, richten Sie in Ihrer Betrachtung den Blick leider ausschließlich auf „Abmahnmissbrauch und Kriminalisierung auf den Schulhöfen“. Damit greifen Sie nun leider – wissentlich oder nicht – beherzt in die Vokabularkiste eben jener Bundesregierung, die von Ihnen (zu Recht) dafür gebrandmarkt wird, dass sie ihre Aufgaben beim Urheberrechtsschutz „verantwortungslos ignoriert“ habe, und die – allen voran die Bundesjustizministerin – mit eben jenen Vokabeln ihre eigene Untätigkeit dadurch zu verschleiern versucht, dass sie kurzerhand die Geschädigten selbst zum Problem erklärt hat.
Wer aber die Realität täglicher und massenhafter Urheberrechtsverletzungen perspektivisch auf solcherart Parolen verkürzt, sieht nicht oder will nicht sehen, dass „Piraterie“ im Internet längst ein höchst lukratives, illegales big business geworden ist, und sich eben bei Weitem nicht „auf den Schulhöfen“ abspielt. Denn es geht eben nicht um jene allzu gern – am liebsten aus den USA – kolportierten „edge cases“, in denen alleinerziehende minderjährige Mütter von den gedungenen anwaltlichen Schergen der „Content Mafia“ mit existenzbedrohenden Schadensersatzsummen bedroht werden.
Es geht vielmehr um Phänomene der (hervorragend) organisierten Kriminalität wie das inzwischen geschlossene Internet-Angebot kino.to samt seinen weiterhin aktiven „Erben“ namens kinox.to, movie2k.to etc. pp., die mit Werbebannern und betrügerischen Abo-Fallen Kasse machen sowie um millionenschwere Kriminelle vom Schlage eines Kim Schmitz alias Dotcom (Megaupload).
Solche „digitalen Hehler“ nutzen nicht nur die Möglichkeiten eines nicht an staatliche Grenzen gebundenen, anonymen Internets für die illegale Verwertung fremder Werke aus. Sie nutzen auch nicht nur die Tatsache aus, dass mangels persönlicher Folgen ihres Tuns ein paar Millionen Deutsche ihre Dienste nutzen. Sondern sie nutzen zudem erfolgreich die Tatsache, dass die deutsche Justiz sich im Internetzeitalter immer noch in kleinstaaterisch abgegrenzte Zuständigkeits-Sprengel aufteilt und keine annähernd adäquaten Strukturen der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung der sogenannten „IuK-Kriminalität“, also der Deliktsbegehung mittels des Internets, bereithält – weder zum Schutz des Urheber- noch des sonstigen Rechts.
Was, sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, ist Ihr Ansatz zur Lösung dieses Problems? Wie wollen Sie (und wie will die SPD) Ihre durchaus ehrbaren Ziele erreichen? Durch das „Montieren neuer Verkehrsschilder“ zur Leitung des „Verkehrsflusses des Kulturkonsums“?
Mit Verlaub, das „Schildermontieren“ allein hat noch nie und nirgends zu ausreichend „Verkehrsfairness“ geführt, weder im wörtlichen noch im übertragenen Sinne. Dazu muss man kein Sozialskeptiker oder Zyniker sein: Jeder Autofahrer fasse sich nur selbst mal an die eigene Nase und beantworte sich ehrlich die Frage, ob er ohne Radarkontrollen stets und überall bei „Tempo 50“ bleiben würde. Und ein Schild wie „Waldsterben verboten!“, das die Autoren der Titanic vor vielen Jahren der damaligen Bundesregierung angedichtet haben, hat bekanntlich auch keine Verbesserung im Umweltschutz erbracht.
Wie gesagt: Ihr gemeinsamer Beitrag mit Paul van Dyk ist in seinem Bekenntnis zur Notwendigkeit gesellschaftlicher Wertschätzung des kulturellen Schaffens der Kreativen ehrenhaft und begrüßenswert. Er endet mit den Zeilen: „Das durchzusetzen vermag die Politik nicht allein. Aber es geht nicht ohne die Politik. Und nicht ohne Regeln.“ So weit, so gut. Nur: WIE soll der von Ihnen gewünschte „Gesellschaftsvertrag zwischen Künstlern und Konsumenten“ als „Konsens über Rechte und Pflichten“ denn durchgesetzt werden? Apelle, verkündete Konsense und „Verkehrsschilder“ sind schön(geistig) aber zu wenig.
Die Kreativbranche aus Musik-, Film-, Buch- und Gameswirtschaft hat hierzu in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von konkreten Vorschlägen unterbreitet, die bislang von der amtierenden Bundesregierung aber an keiner einzigen Stelle inhaltlich gewürdigt wurden. Leider beschäftigen auch Sie sich in Ihrem Artikel mit keinem einzigen davon.
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, bitte konkretisieren Sie Ihr jüngstes Bekenntnis in der „ZEIT“ zum Urheberrecht: Wie, bitte, soll es Geltung erlangen? Dazu habe ich auch Ihrer Rede zur Vorstellung des „Kreativpakts“ am 7.September, einen Tag nach Veröffentlichung Ihres „ZEIT“-Beitrags, leider nichts entnehmen können.
Bitte bekennen Sie Farbe!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Leonardy
Geschäftsführer der
GVU Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen e. V.
























