Es bleibt zu hoffen, dass sich in Deutschland der Rechtsstaat beim Thema Urheberrecht zurückmeldet

Kommentar des GVU-Geschäftsführers zum Tag des geistigen Eigentums

 

„‘Sollen‘ wird dadurch zu ‚Recht‘, dass es auch gegen Widerstand herbeigeführt werden kann. Effektiver Rechtsschutz ist damit ein konstitutives Element des Rechtsstaats. Ohne Rechtsschutz ist das Recht dagegen dysfunktional und bleibt Wunschdenken.

Ist das Urheberrecht mittlerweile dysfunktional? Ist es bloßes Wunschdenken geworden? Hat sich beim Urheberrecht der Rechtsstaat verabschiedet?

Die Durchsetzung solch einer ‚Sollens-Ordnung‘ bedarf gegebenenfalls des Zwangs: Wer sich nicht freiwillig daran hält, der wird dazu angehalten. In einem Rechtsstaat übt der Staat diesen Zwang aus. Mit seinem Monopol auf die Ausübung der ‚Gewalt‘ kommuniziert seine Verpflichtung, die Inhaber vor Beeinträchtigung und Entziehung ihrer Rechte zu schützen. Deren Obliegenheit ist es, die Verteidigung ihrer Rechte zu betreiben. Effektive Mittel dafür vorzuhalten, ist dagegen die Pflicht des Staates. Ansonsten regiert die ‚Selbstjustiz‘.

Eben das werfen einige den Leistungsschutzberechtigten in Deutschland vor, sekundiert ausgerechnet vom Bundesjustizministerium: Rechteinhaber wollten ‚die Rechtsverfolgung privatisieren‘, unbeteiligte Internet Service Provider als ‚Hilfssheriffs‘ zwangsverpflichten lassen oder gar Schadensersatz gegen Rechtsverletzer im ‚Abmahnwahn‘ zu einem Business pervertieren.

Daran stimmt nur eines: Die Rechteinhaber sehen sich beim Urheberrechtsschutz in Deutschland von staatlichen Stellen weitestgehend verlassen. ‚Alles kostenlos aus dem Netz‘ ist in der Bevölkerung zu einem verbreiteten Konsumcredo mutiert. Das augenzwinkernde ‚Mich erwischt dabei ja keiner‘ war gestern. Heute ersetzten ‚netzpolitische‘ Dreistigkeiten bei Raubkopierern die geistige Anstrengung, die sie vormals bei der Formulierung von Ausreden noch aufbringen mussten. Sie lauten heute ‚anonymes Filesharing ist Bürgerrecht‘ oder ähnlich. Und die Regierungskoalition, von Verlustängsten hinsichtlich des piratenparteinahen Wählerrands getrieben, begnügt sich demgegenüber mit blutleeren Beschwichtigungen und beschwört allenthalben einen ‚Kompromiss zwischen allgemeiner Teilhabe und dem Schutz geistigen Eigentums‘. Doch Beschwichtigungen sind kein Ersatz für politisches Handeln. Und ein solches ist für den Urheberrechtsschutz in Deutschland nicht einmal ansatzweise erkennbar.

Im Gegenteil: Der jüngste Gesetzesentwurf aus dem BMJ macht es den Geschädigten sogar schwerer, ihre Leistungsschutzrechte zu schützen, statt ihnen zu helfen. Er sei nun angeblich gestoppt, heißt es. Das bleibt zu hoffen. Und noch mehr, dass sich in Deutschland der Rechtsstaat beim Thema Urheberrecht zurückmeldet.

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Kreativwirtschaft ohne Rechte im Internet?

Am Tag des geistigen Eigentums nennen GVU, VAP und SAFE einige Fakten zu aktuellen Behauptungen in den Debatten ums Urheberrecht

 

Lautstark, häufig anonym und oft inhaltlich fragwürdig wird im Netz aktuell die Abschaffung oder zumindest der Umbau des Urheberrechts zu Lasten professioneller Kreativer und ihrer Wirtschaftspartner gefordert. Kulturschaffende gehen dagegen nun zunehmend öffentlich auf die Barrikaden. Damit ist die Frage des Rechts auf geistiges Eigentum endlich in Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Es ist dringend Zeit, notwendige Grundlagen für berufliches kreatives Schaffen auch in der digitalen Welt zu etablieren. Dies setzt allerdings Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie eine Diskussionskultur voraus, die diesen Namen auch verdient.

“Gerade der Tag des geistigen Eigentums sollte Anlass sein, die Leistungen der Kulturschaffenden und ihrer Wirtschaftspartner auf allen Medienplattformen zu würdigen und eine vernünftige und sachliche Auseinandersetzung mit dem Wert des geistigen Eigentums anzustreben“, fordern die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) und die schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE).

 

Kreative melden sich zu Wort

Das Grundrecht der „Informationsfreiheit“ wird missbraucht, um einen individuellen, kostenlosen und sofortigen Zugang zu allen weltweit veröffentlichten Werken zu verlangen. Dagegen formieren sich nun auch Kulturschaffende im deutschsprachigen Raum. In Deutschland kritisierten unter anderen der Journalist Matthias Gaede, der Kabarettist Dieter Nuhr, die Musiker Sven Regener und Rolf Zuchowski sowie 51 Tatort-Autoren die polemischen und von Unkenntnis geprägten Forderungen von Urheberrechtskritikern.

In Österreich schlossen sich Kreative aus den verschiedenen Zweigen der Kreativwirtschaft zu der formellen Initiative „Kunst hat Recht“ zusammen und bringen im Netz auf der Plattform www.kunsthatrecht.at sowie über diverse Kanäle der sozialen Medien ihre Anliegen zum Ausdruck. Eine Reihe von Videos thematisiert die systematische Übergriffigkeit auf die Freiheit der Kulturschaffenden, selbst über ihre Rechte zu bestimmen – im Juni 2012 wird die Serie mit dem Dreh von „Film hat Recht“ abgeschlossen.

Kreative und Vertreter der Verwertungsindustrie der Schweiz gründeten im Dezember 2011 die „Allianz gegen die Internet-Piraterie“ als Reaktion auf eine (Kapitulations-)Erklärung der Schweizer Regierung vom 30. November 2011. Danach sei Internet-Piraterie in der Schweiz allenfalls für ausländische Rechteinhaber ein Problem, nicht für Schweizer Kulturschaffende Somit bestehe kein Handlungsbedarf. Die „Allianz gegen die Internetpiraterie“ verlangt von Parlament, Regierung und Verwaltung zusammen mit den Kulturschaffenden und der Kreativwirtschaft auf der Basis der heutigen Rechtsgrundlagen  einen glaubwürdigen Schweizer Masterplan gegen Internet-Piraterie aufzugleisen.

In diesen Aufrufen der Kreativen nach Respektierung ihrer Urheberrechte treten zwei Punkte besonders stark hervor:

1. professionelle Kreative bilden gerne eine Partnerschaft für Produktion, Vermarktung und Vertrieb, damit sie sich auf ihr Schaffen konzentrieren können.

2. Kreative empfinden Urheberrechtverletzungen als Diebstahl, Enteignung und unerträgliche Missachtung ihrer Rechte sowie ihrer Kunst.

Diese Argumente wollen die DACH-Organisationen durch Fakten unterstützten.

 

Künstliche Trennung von Kreativen und Verwertungsindustrie ist unsinnig

Niemand hindert einen Kreativen, alles selbst zu machen oder seine Inhalte zu verschenken. Im Gegensatz zu Behauptungen von Urheberrechtsgegnern ist die Beziehung zwischen Kreativen und Rechteverwertern, Produktions- und Vertriebsdienstleistern kein Zwangsverhältnis. Jeder Kreative ist frei, sich für oder gegen eine solche Zusammenarbeit zu entscheiden. Auch im Internet entscheidet jedoch oft die Arbeitsteilung zwischen Künstler und Verwertungsprofi über die Wahrnehmung und Verbreitung des Werks.

Daher sind die meisten professionellen Projekte in den Kreativbranchen trotz moderner Technologien arbeitsintensiv und werden arbeitsteilig realisiert. Beispielhaft liefert ein Blick auf den minutenlangen Abspann eines Kinofilms einen ersten Einblick in die Vielzahl der solch einem Werk Beteiligten. Die meisten dieser Menschen arbeiten in den so genannten Verwertungsindustrien. Die diversen Gruppen lassen sich nicht aufteilen. Sie arbeiten zusammen und sind ökonomisch auf einander angewiesen. Dies bedingt den Hybridcharakter eines Werks als Kulturgut und Wirtschaftsgut.

Hat sich ein Kreativer für die Zusammenarbeit mit einem Verwerter entschieden und werden die Rechte eines Verwerters verletzt, trifft dies somit auch den Kreativen. Denn ihre Einnahmen hängen mit dem Erfolg der Verkäufe ihrer Rechteverwerter zusammen. Somit sind die Kreativen ebenfalls aktiver Bestandteil der „Industrie“ und werden genauso durch massenhafte Urheberrechtsverletzungen im Internet geschädigt.

 

Gratiskultur schädigt die gesamte Kreativwirtschaft

Das Nutzen illegaler Online-Angebote, so Vertreter der Gratis-Kultur, nütze den Kreativen durch Werbeeffekte und müsse legalisiert werden. Ein Blick auf die Einnahmen einiger digitaler Hehler einerseits und auf wirtschaftliche Entwicklungen der Kreativwirtschaft andererseits zeigt dagegen, wem die massenhaften Verletzungen der Rechte von Kreativen und ihrer Wirtschaftspartner im Netz tatsächlich Profite bringen:

Megaupload-Inhaber Kim Schmitz hat nach Erkenntnissen der US-amerikanischen Ermittlungsbehörden 175 Mio. USD durch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen erzielt. Mitglieder der mittleren und oberen Führungsebene von kino.to kamen auf Einnahmen zwischen 160.000 Euro und 1,039 Mio. Euro innerhalb von drei Jahren, wie die bisherigen Prozesse zeigen. Die Betreiber von The Pirate Bay haben nach Erkenntnissen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde allein im Februar und März 2006 mindestens 158.000 USD durch den Betrieb der illegalen Plattform eingenommen.

Demgegenüber sind die Kartenverkäufe in deutschen Kinos im Vergleich von 2010 zu 2001 in den Kernzielgruppen der 10 – 39- Jährigen zwischen 29 % und 45 % zurückgegangen (vgl. FFA, Der Kinobesucher 2010). Deutsche Videotheken erlebten nach GVU-Analysen einen kurzfristigen Aufschwung bei den Ausleihen direkt nach der Schließung von kino.to.

Die Nutznießer einer ungeregelten Onlinewelt stehen somit fest: Illegale Portale & Co. sind längst zu einer arbeitsteiligen, weit verzweigten und außerordentlich florierenden kriminellen Schattenwirtschaft herangewachsen, zu der die Nutzer dieser illegalen Angebote untrennbar dazugehören. Ohne Nutzer könnten diese Plattformen keine Einnahmen aus der Vermietung von Werbeplätzen generieren. Diese verbleiben bei den Betreibern der illegalen Plattformen, der Return-on-Investment für die Kreativen und ihre Wirtschaftspartner bleibt aus.

 

Massenhafte Urheberrechtsverletzungen führen zum Entzug der ökonomischen Lebensgrundlage von Kulturschaffenden

Illegale Angebote werden immer wieder als Beispiele herangezogen, an denen sich die Kreativwirtschaft ein Beispiel nehmen solle. Müssten jedoch die Betreiber der illegalen Angebote Lizenzgebühren für die von ihnen als Lockmittel eingesetzten Inhalte zahlen, wären diese Angebote als Geschäftsmodell nicht überlebensfähig. Bei Werbegeldausschüttungen von durchschnittlich 1,- Euro pro 1.000 Kunden im System kino.to könnte nicht einmal eine Low-Budget-Produktion auch nur annähernd kostendeckend vermarktet werden. Bei einer Upload-Prämie von 1 USD pro 1.000 Downloads von Dateien bei Megaupload würde eine Nachwuchsband, die noch keine 1.000 Fans hat, leer ausgehen.[4]

Die Wirtschaftlichkeit von kino.to & Co. beruht somit wesentlich auf der Ausbeutung der Kreativen und einer Entwertung von individueller kreativer Leistung. Die Forderung, die Kreativwirtschaft solle sich ein Beispiel an diesen illegalen Angeboten nehmen, bedeutet insofern einen Aufruf zum Entzug der ökonomischen Lebensgrundlage von Kulturschaffenden.

Zuletzt warnten die Internationale Vereinigung der Schauspieler (FIA) und die internationale Mediengewerkschaft Uni-Mei vor den negativen Konsequenzen der illegalen Online-Verwertung von urheberrechtlich geschützten audiovisuellen Inhalten für Arbeitsplätze und die Umsetzung von Filmprojekten insbesondere unabhängiger Produzenten[5]. Denn selbst die Piraterie von „Cashcows“ schränkt die Kreuzfinanzierungsmöglichkeiten für kleinere Projekte ein, welches allgemein zu weniger Produktions-Aufträgen und geringere Einnahmen für Filmschaffende und ihre Zulieferer führt. Dabei weisen die Arbeitnehmer-Vertretungen auf den deutlichen Zusammenhang zwischen starken Arbeitgebern und der Erhaltung von Arbeitsplätzen hin.

 

Marktwirtschaft wird ausgesetzt

Die wirtschaftlichen Zusammenhänge verkennend, leitet eine meist anonyme Minderheit aus der bloßen Existenz solcher Plattformen ein „Gewohnheitsrecht auf Raubkopien“ ab. Diese Existenz wird dabei als quasi natürlich propagiert, ein Ist-Zustand, mit dem sich Kulturschaffende und ihre Wirtschaftspartner abzufinden haben. Dass dabei neben Kriminellen auch Akteure der Internetwirtschaft an der faktischen Enteignung der Kreativwirtschaft mehr oder weniger bewusst profitieren, wird von dieser Minderheit nicht in Frage gestellt.

Neben Anbietern der Werbewirtschaft, Suchmaschinen und Anbietern von Social Media Plattformen, zählen dazu auch Internet Service Provider (ISP), die am gesamten Datenverkehr verdienen, worunter der Traffic mit illegalen Inhalten einen erheblichen Teil darstellt: Zum Beispiel ist Bit-Torrent mit 33,2% europaweit der meistbenutzte Dienst im Internet.[6] Dabei sind mindestens 95% der Inhalte in Bit-Torrent Netzwerken illegal. 75% des Filehoster-Datenverkehrs betrifft illegales Material [7]

Zwar schreiben sowohl Werbetreibende als auch ISPs und Anbieter von Social Media Plattformen regelmäßig in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Rechtsverletzungen unerwünscht sind und nicht geduldet werden, bei der Umsetzung dieser Richtlinien lassen diese Unternehmen jedoch Verantwortung vermissen.  Mit Verweis auf wirtschaftlich unzumutbare Konsequenzen werden mögliche Schutzmaßnahmen nicht eingeführt. Die wirtschaftlich unzumutbaren Konsequenzen für Kreative und ihre Wirtschaftspartner scheinen dagegen nicht ins Gewicht zu fallen.  Die als Grundrechte geschützten Eigentumsrechte von Kreativen werden dadurch zu Rechten zweiter Klasse reduziert.

 

Geistiges Eigentum hat Wert

Es gilt, die Eigentumsrechte von Kulturschaffenden zu schützen, denn „es ist einfach geworden, sich Kunst einfach zu nehmen“[8]. Nur so kann ein funktionierender Online-Markt mit Arbeitsplatzsicherung, einer fördernden Umgebung für hohe Investitionen und kreativen Einsatz hergestellt werden, die für die professionelle Produktion der Kultur- und Wirtschaftsgüter „Film“, „Musik“, „Text“, „Bild“ und „Game“ unabdingbar sind.  „Alles andere ist Subventionstheater und Straßenmusik“.[9]


[4] MEGA Indictment: http://www.scribd.com/doc/78786408/Mega-Indictment; S. 29. Aus den Bedingungen für Uploader S. 29: “You must have at least 50000 downloads within 3 months to qualify”

[5] Letter to MEPs European Parliament, April 16, 2012

[6] Sandvine Global Internet Phenomena Spotlight Europe, Spring 2011

[7] Considerati-Meta-Studie 2011

[8] Initiative „Kunst hat Recht“

[9] Sven Regener

 

 


[1]

 

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erteilt Hans-Joachim Otto und den Rechteinhabern eine politische Ohrfeige

Kommentar des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy

 

Am gestrigen ersten Tag der Berlinale fand auf dem „Produzententag“ nicht nur RTL-Chefin Anke Schäferkordt sondern insbesondere Kulturstaatsminister Bernd Neumann klare Worte zum Thema Urheberrechtsschutz. Ein effektiver Schutz des Urheberrechts, so Neumann, sei die wirtschaftliche Lebensgrundlage für das kreative Schaffen in Deutschland, dessen wichtigste Ressource nun mal das geistige Eigentum darstellt. Das Kabinett sei aber eben, so Neumann weiter, eine „Mannschaft“, was eine freundliche Umschreibung dafür ist, dass es dort über die konkrete Umsetzung dieses Bekenntnisses wenig Einigkeit gibt.

Wie tief dieser Graben in Koalition und Kabinett geht, durfte man noch am selben Tag den Medien erleben:

Nur wenige Tage zuvor, am 3. Februar, hatte Staatsekretär Hans-Joachim Otto namens des Bundeswirtschaftsministeriums  die von seinem Hause in Auftrag gegebene und jetzt publizierte neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie begrüßt und die Parteien des „Wirtschaftsdialogs“ im BMWi, also Internet Service Provider und Kreativwirtschaft, für den 15. März zur Diskussion der Studie ins BMWi eingeladen. Dabei soll es insbesondere um die Möglichkeiten zur Einrichtung eines “vorgerichtlichen Warnhinweismodell” gehen, bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte dazu per Pressemitteilung ihre Unterstützung und forderte, nun sollten sich „Provider und Rechteinhaber zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell einigen“.

Dass es aber wohl allein durch die Einigung der Parteien des „Wirtschaftsdialogs“ und gänzlich ohne eine gesetzgeberische Begleitung nicht voran gehen wird, darf man erwarten, wenn man die Haltung der Internetprovider während der letzten Jahre der Diskussion kennt.

Sinnigerweise zeitgleich mit dem Berlinale-Start erteilte nun jedoch die für das Urheberrecht ressortzuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deren Haus sich nur als Zaungast an nun bereits im fünften Jahr tagenden „Wirtschaftsdialog“  beteiligt, sowohl ihrem Parteigenossen Otto als auch den Rechteinhabern im Wirtschaftsdialog eine politische Ohrfeige, indem sie per Videobotschaft kurz und kantig verkündete: „Wir wollen keine Warnhinweise. Wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf in Deutschland zur Änderung des Urheberrechts. Internetprovider sind keine Hilfs-Sheriffs.“

Insbesondere der letzte Satz liest sich nun allerdings, wie von fremdem Drehbuch getextet. Denn die Parodierung der Diskussion über eine Providermitwirkung an der Bekämpfung der Internetpiraterie durch solche „Hilfs-Sheriff“- Polemik kommt allen bekannt vor, die den „Wirtschaftsdialog“ verfolgen. Das erscheint umso pikanter, als sich die Ministerin nur wenige Wochen zuvor dahingehend geäußert hatte, dass sie nicht die Urheberrechtsverstöße im Internet sondern deren Ahndung durch anwaltliche Abmahnungen als „Missbrauch“ ansieht.

Man darf nun noch gespannter sein als bisher, was denn aus Sicht der Bundesregierung am runden Tisch im BMWi überhaupt noch zu besprechen sein wird, nachdem sich mit dem BMJ ausgerechnet das für Urheberrecht „eigentlich“ federführende Ressort in einer Totalverweigerungs-Haltung versteift.

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Kiel ahoi! Oder: Sind Bündnis 90 / Die Grünen bessere Piraten als die Piratenpartei?

Persönliche Gedanken eines Nordlichts zum urheberrechtspolitischen Leitantrag der Grünen

 

Wie bekannt gegeben wurde, werden die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen auf der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz vom 25. – 27. November 2011 in der Sparkassen-Arena Kiel miteinander diskutieren. Da freue ich mich doch als gebürtiges Nordlicht, dass in meiner alten Heimatstadt Kiel in der ehemaligen Flugzeughalle (die zu meiner Jugendzeit noch schnöde „Ostseehalle“ hieß) die argumentativen Propeller mal ordentlich rotieren!

Rotiert habe ich dann allerdings selbst auch, als ich mir den Leitantrag  zur Netzpolitik mit dem Titel „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ angesehen habe. Denn dort stehen erstaunliche Vorschläge zur Zukunft des Urheberrechts unter der positiv klingenden und hoffnungsfroh stimmenden Headline „Offenheit und fairer Interessensausgleich für die digitale Wissensgesellschaft“.

Wir  lesen mit:  

“Wir … wollen …. die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern. Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße (höher als Kostendeckung) Einnahmen durch Beiträge von Mitgliedern wie Käufern oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.” (S.10)

Langsam, zum Mitdenken, Holsteiner Kaltblüter wie ich  brauchen Dazu ein bisschen…. Das hieße dann also: Die Verbreitung urheberechtlich geschützter Inhalte über Filesharing-Netzwerke wird künftig vollständig freigegeben, denn die aktiven up- und downloadenden Teilnehmer in den Tauschbörsen erzielen damit ja keine Einnahmen. Nun gut, ja, sie sparen eine Menge Geld, die sie sonst womöglich für den Kauf von CDs, Blu-Rays usw. ausgegeben hätten. Aber Geld einnehmen und Geld sparen sind ja wirtschaftlich und auch sonst völlig verschiedene Dinge. Klar. Auch wenn meine Oma immer gesagt hat „Das am schnellsten verdiente Geld ist das, das man einspart“. Aber was wusste denn auch die Elisabeth selig schon vom Internet…!

Aber Moment, da steht noch mehr: Auch die für den Zugang zu illegalen Angeboten zentralen, als Link-Sammler fungierenden Portalseiten für Raubkopierofferten im Netz à la kino.to & Co dürfen dann künftig wohl  ganz offen und legalisiert agieren, oder wie?  Denn ihr Angebot der Verlinkung auf Filehoster, auf denen der raubkopierte Content bekanntlich bereitsteht, ist ja dann wohl kein „direktes“ Angebot. Oder wie?

Und schließlich: Die genannten Raubkopier-Filehoster selbst dürfen dann also immerhin unbehelligt so viel verdienen, dass sie ihre Kosten decken. Na ja, einen angemessenen Unternehmergewinn kann man dann ja sicherlich auch noch zu den „Kosten“ rechnen; seien wir nicht kleinlich!

Liebe Bündnis 90 / Die Grünen – wo habt Ihr wieder so viel Kraft zu träumen her? Ich weiß nicht, ob ich beindruckt oder erschüttert sein soll.

Und dann waren da natürlich auch noch die Kreativen (sprich: Künstler). Denen möchte man wirtschaftlich aufhelfen. Wie schön, ich auch. Und also liest man mit Interesse, was dazu vorgeschlagen wird:

“Durch eine befristete Exklusivität der Nutzungsmöglichkeiten für die UrheberInnen soll das Urheberrecht bspw. den SchöpferInnen ermöglichen, als Baustein der Finanzierung, von seinem Werk selbst angemessen finanziell zu profitieren (soweit er/sie dies will) und nicht nur von damit verbundenen indirekten Einnahmen (z.B. Auftritte, Merchandise, Vermarktung der Persönlichkeit etc.).“ (S.10)

Und weiter unten liest man:  

“Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption.” (S.12)

Ach so. Kürzere Schutzfristen heißt also mehr wirtschaftliche Sicherheit für Künstler. Wie gut, dass man da den Schuldigen an der Misere auch gefunden hat: Die blutsaugenden Rechteinhaber aus der Verwertungsclique! Und erst recht deren gedungene Schergen, die aus lauter Bosheit und Gier arme Spaßkopierer im Netz verfolgen – und Unschuldige! Pfui! Klar, diese Anwälte haben Schuld daran, dass das Urheberrecht (oder das, was davon in der Praxis noch übrig ist)  ignoriert wird:

“Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein System des Abmahnwesens etabliert, dass diesen Akzeptanzverlust [gegenüber dem Urheberrecht; der Verf.] verstärkt. Es setzt falsche Anreize und führt zu Massenabmahnungen, die häufig auch Unschuldige treffen.” (S.11)

Und deshalb muss man also, um den Urheberrechtsschutz wirksam zu verbessern, die Anwälte ausbremsen, nicht die Copycats. Die Lösung ist bestechend einfach:

“Daher wollen wir das System des Abmahnwesens, gerade im Bereich von Urheberrechtsverletzungen, grundlegend verändern. Vorschläge über die Streitwertherabsetzung, die Abschaffung der  Kostenerstattung für die erste Abmahnung, die Herabsetzung von Regelstreitwerten, die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands oder eine Verbesserung der vorgesehenen Kostendeckelung für einfach gelagerte Fälle sind notwendig und werden von uns unterstützt und weiter verfolgt.”

Heißt also: Rechtsverfolgungskosten trägt dann neuerdings die obsiegende Partei, nicht der, der unterliegt, weil er nachweislich Rechte andere verletzt hat. Echt innovativ! Das gibt es zwar sonst nirgends im Recht, aber warum denn nicht was Neues wagen?! (Karlsruhe, mal weghören!)

Wir lesen wissbegierig weiter und werden fündig auf S.11:

“Die digitale Privatkopie darf weder durch technische Maßnahmen, namentlich vor allem Digitales Rechte Management (DRM), oder durch juristische Einschränkungen unterbunden werden. Eine solche Kopie zur privaten Nutzung und das Recht, diese Kopie auf eigene Geräte, sei es dem Laptop, dem MP3-Player, dem Tablet-PC oder dem Smartphone zu übertragen, beinhaltet jedoch nicht automatisch das Recht, diese auch öffentlich mit anderen zu teilen.”

Aha – zum Schluss also doch ein gemeinsamer Punkt! Und ich dachte schon, wir hätten gar nichts gemeinsam… Aber Moment mal! Hieß es nicht vorher noch, dass Filesharing nicht verfolgt werden darf? Ich darf also filesharen, bis der Arzt kommt, aber habe nicht das Recht Mucke, Filme und was mensch sonst so braucht zur Unterhaltung – pardon: zur Information „mit anderen öffentlich zu teilen“? Wie denn nun?? Ich bin verwirrt… (Oder die Autoren des Leitantrags?) Ach nee, is‘ klar: Filesharing ist ja nicht „öffentlich“ – wir sind ja in den Tauschbörsen alle „Peers“, also quasi Freunde. Na dann…

Und dann kommt doch noch wieder die alte Flatrate-/Internetanschluss-Steuer-Klamotte als Ablasszahlung auf das Raubkopieren. Und ich dachte, die Grünen hätten das pseudo-intellektuelle Untier längst beerdigt. Aber Totgesagte leben nun mal länger. Und deshalb steht da nun folgende kollektive Weisheit:

“Unser Ziel ist die angemessene Vergütung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, deren Nutzung weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden kann. Um dabei den Ausgleich zwischen Nutzung und Anspruch auf finanzielle Entlohnung zu wahren, setzen wir mit der Pauschalvergütung auf die Fortsetzung eines etablierten Systems im digitalen Zeitalter. Seit über 40 Jahren wird in Deutschland im Bereich der nicht-kommerziellen Nutzung vergütet statt verfolgt. So werden Abgaben auf Leerträger wie CD- oder DVD-Rohlinge, Fotokopierer oder Speichermedien erhoben. Dieses System wollen wir auf den Internetanschluss übertragen und monatlich eine pauschale Summe erheben, die sich an der Bandbreite orientiert. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht im Auftrag der Bundestags- und Europafraktion aus dem Jahr 2009 zeigt, dass ein solcher Ansatz rechtlich umsetzbar ist, auch wenn es bestehende Strukturen des Vertriebs und der Verwertung von  Kulturgütern radikal verändern würde.” (S.13)

Aha! Eine Bandbreitenbesteuerung, ungefähr so wie PS-abhängige oder CO2-Emmisionsabhängige Kfz-Besteuerung. Echt clever –oder doch nicht? Aber erinnern wir uns zunächst an die juristische Begründung durch das genannte Gutachten aus 2009: Dort stand der lapidare Ergebnissatz:

“Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus.” (S.62)

So einfach ist das. Der Weg zu diesem Ergebnis war allerdings windungsreich. Denn es hieß es zunächst:

“Art. 14 Abs. 1 GG gebietet die grundsätzliche Zuordnung von vermögenswerten Ergebnissen des Werks an den Urheber. Der Urheber oder die Rechteinhaber müssen daher die Entscheidungsfreiheit haben, die urheberrechtlich relevante Nutzung der geschützten Werke vom Erhalt einer Vergütung abhängig zu machen.”  (S.12)

Wie wahr. Dennoch gelangten die Gutachter zu der denkwürdigen Aussage:

“Eine gesetzlich eingeführte Kulturflatrate würde generell und abstrakt bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Tausch eines Werks über das Internet (also eine öffentliche Zugänglichmachung nach §§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 19a UrhG auf Seiten des Anbieters und eine Vervielfältigung nach §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG auf Seiten des Downloaders) ohne Zustimmung des Urhebers zulässig ist. Sie würde nicht konkret und individuell Eigentum entziehen. Eine Enteignung im rechtlichen Sinne kann hierin nicht gesehen werden. “(S.15).

Na bitte! Eigentumsentziehung ohne Enteignung (oder umgekehrt) – Noch so ein Wunderwerk der Dialektik!

 

(Ich gebe erschöpft auf, schaue aus dem Fenster auf die Spree, denke an den Blick auf die Förde und raune heimlich: Liebe Mutterstadt Kiel an der kalten Ostsee, du hast in Deiner langen Geschichte vielen Stürmen, politischen Wirren und  so manchem Piratenüberfall standgehalten — Tue bitte Ende November dasselbe!

 

Moinmoin!

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Flüchtiger in Fall kino.to am frühen Sonntagmorgen bei Delmenhorst verhaftet

Mann betrieb nach GVU-Erkenntnissen einen der kino.to-Filehoster

 

Am frühen Sonntagmorgen, den 6. November 2011 verhafteten Polizeibeamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) in der Nähe von Delmenhorst den Verdächtigen im Kino.to-Verfahren, der seit dem 8. Juni 2011 auf der Flucht war. Ihm wird vorgeworfen, als Betreiber eines Filehosters in großem Umfang Raubkopien von Filmwerken über das bekannte illegale Streaming-Portal öffentlich verbreitet zu haben. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Pressemittteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hervor.

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Sind Kino.to & Co. Werbung für legale Filmangebote?

Illegale Streamhoster-Portalsysteme gehen eindeutig zu Lasten der Videotheken

 

Immer wieder wird behauptet, illegale Streamhoster-Portalsysteme wie kino.to seien doch gar nicht schlimm – im Gegenteil: Sie würden sogar Werbung für die legalen Anbieter von Filmen sein. Die jüngeren Zahlen des Media Control Index, in dem die wöchentlichen Verleihvorgänge in Videotheken ausgewiesen werden, widersprechen dieser Mär eindeutig.

 

Verleihvorgänge in deutschen Videotheken nach Schließung von kino.to im Plus

Das Portal kino.to und die direkt dazugehörenden Streamhoster wurden am 8. Juni 2011 von den Strafverfolgungsbehörden unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dauerhaft vom Netz genommen. Der Media Control Index zeigt für die 7 Tage vom 9. bis zum 15. Juni erstmals in 2011 einen Zuwachs bei den Verleihvorgängen in Videotheken gegenüber dem Vorjahr. Um satte 28,9 Prozent stieg die Zahl der Ausleihen gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum in 2010. Auch für die folgenden beiden letzten Wochen des Juni verzeichnet der Index eine Steigerung bei den Verleihvorgängen, so dass die durchschnittliche Zuwachsrate für den gesamten Monat bei 17,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr betrug. In der ersten Juliwoche 2011 freuten sich die Videothekare sogar über 41,1 Prozent mehr Ausleihen als in 2010. In der Folgewoche erschien kinoX.to auf der Bildfläche.

 

Verleihvorgänge in deutschen Videotheken nach Auftauchen von kinoX.to im Minus

Die zum Verwechseln ähnlich aussehende Portalseite kinoX.to wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli online gestellt. Mit der Behauptung, dies sei der Nachfolger von kino.to und dezidierter Polemik provozierten die Betreiber umgehend eine breite mediale Berichterstattung. Binnen eines Tages wussten weite Teile der Öffentlichkeit von der Existenz dieses Portals und besuchten es. In der anschließenden Woche rutschte die Anzahl der Verleihvorgänge in deutschen Videotheken erstmalig seit der Schließung von kino.to wieder ins Minus. Verzeichnete Media Control für den Zeitraum vom 14. bis 20. Juli einen Rückgang um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, waren es in den folgenden sieben Tagen bereits 19,2 Prozent und in der letzten Juliwoche 20,4 Prozent. Auch in den Monaten August und September bewegte sich das Ausleihvolumen zwischen minus 14 und minus 33 Prozent gegenüber 2010.

 

Ohne kino.to & Co: 43,8 Mio. Euro steuerpflichtige Mehreinnahmen durch Videoausleihe bundesweit und 2,2 Mio. Euro allein in Sachsen möglich

Aus dem Geschäftsbericht des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) geht hervor, dass im Jahr 2010 bundesweit 243 Millionen Euro durch Verleihvorgänge umgesetzt wuden. Diesen Umsatz erwirtschafteten insgesamt 2.765 Videotheken. In 2011 generierten diese Betriebe Mehrumsätze aus knapp 18 Prozent mehr Verleihvorgängen im Juni, als kino.to abgeschaltet und kein anderes illegales Streamhoster-Portal-System ähnlich bekannt war.

Gelänge es also, neben kino.to auch alle anderen illegalen Streaming-Portal-Systeme, wie etwa kinoX.to auszuschalten, könnten deutsche Videotheken jährlich steuerpflichtige Mehreinnahmen aus Verleihvorgängen von mindestens 43,8 Millionen Euro erwirtschaften. Dem Freistaat Sachsen beispielsweise, mit seinen 141 Videotheken, entgehen danach pro Jahr Steuereinnahmen aus 2,2 Millionen Euro Umsatz allein aus Ausleihvorgängen in diesen Betrieben.

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Erste Anklage im Fall kino.to beim Landgericht Leipzig erhoben

„Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle“ lautet der Vorwurf

Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang dieser Woche Anklage vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig gegen den ersten der mutmaßlichen Betreiber von kino.to erhoben. Dem Beschuldigten wird die Mittäterschaft am diesem illegalen Filehoster-Portal-System vorgeworfen.

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GVU-Statement zu KinoX.to

Interesse an Übernahme von kino.to-Nutzern unter digitalen Hehlern erwartungsgemäß hoch


“Das Auftauchen der Seite ist keineswegs überraschend. Das Interesse an der Übernahme von kino.to-Nutzern ist unter digitalen Hehlern erwartungsgemäß hoch. Dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis diese Resteverwertung von kino.to online gestellt wurde offenbart, wie empfindlich die Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Szene getroffen hat. Insgesamt macht das Verfahren schon jetzt deutlich, dass die Köpfe hinter dem parasitären System kino.to eindeutig wirtschaftlich motivierte Kriminelle sind. Dabei wird das tatsächliche Ausmaß der Geschäftemacherei erst nach abgeschlossener Auswertung der beschlagnahmten Server und Unterlagen durch die Ermittlungsbehörden bekannt werden. Auch in den GVU-Vorgängen gegen andere illegale Portale wurde und wird die Gewerbsmäßigkeit der Urheberrechtsverletzungen immer wieder deutlich. Nicht zuletzt deshalb wird die Organisation auch weiterhin die Strafverfolgung von solchen digitalen Hehlern unterstützen. Dies gilt sowohl für bestehende, als auch zukünftige Verfahren. Dabei kann nunmehr infolge des wochenlangen Medieninteresses an dem Fall kino.to davon ausgegangen werden, dass Nutzern die Illegalität solcher Angebote bewusst sein dürfte.”

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Betreiben von Portalseiten für Links zu Raubkopien ist eine Straftat

Entsprechendes Urteil erging bereits 2004


Aktuell dreht sich eine Diskussion in den soziale Medien um die Frage, ob solche Streaming-Portalseiten wie kino.to oder auch movie2k illegal seien. Dabei wird die Behauptung zitiert, es gäbe kein Gesetz, welches das Betreiben von Streaming-Portalseiten, wie kino.to eine war und movie2k eine sei, verböte. Dies trifft nicht zu. Vielmehr regeln die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ bzw. „die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“, wie es im Gesetzestext heißt.

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Infolge des kino.to-Verfahrens: Illegales Portal „Drei.to“ vom Netz

Filehosterportal „drei.to“ listete zuletzt weit mehr als 1,6 Millionen Links zu Titeln der Kreativwirtschaft


Die Durchsuchungsaktion gegen die Köpfe des Systems „kino.to“ schlägt Wellen: Seit gestern ist auch die Portalseite „Drei.to“ offline. Wie einer Stellungnahme des Betreibers zu entnehmen ist, habe er die Seite aus Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung vom Netz genommen und werde sich aus der Szene zurückziehen. Er begründet den Schritt mit der Verhaftung der kino.to-Verantwortlichen. Das Portal „Drei.to“ ermöglichte zuletzt illegalen Zugriff auf weit mehr als 57.000 Titel der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft für PC und verschiedene Konsolen. Dazu zählten mehr als 2.000 Dateien mit Spielen für die Nintendo DS, wobei eine Datei als so genanntes „Bundle“ aus mehreren hundert Einzeltiteln bestehen konnte. Daneben verlinkte die Seite auch zu Film-, Musik-, und eBooks-Raubkopien sowie zu pornografischen Inhalten.

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